Ersteinschätzung

An die Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen Kanton Aargau können sich alle wenden, die bei einem Problem mit einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im Kanton Aargau Rat suchen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Die Ombudsstelle nimmt innerhalb von 72 Stunden eine Ersteinschätzung Ihres Anliegens vor.

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Datenschutz

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Die persönlichen Daten, die Sie an uns übermitteln, werden auf unserem internen System nach bestem Wissen sicher gespeichert. Wir geben persönliche Daten nur weiter, wenn es für die Beratung nötig ist und wir die Einwilligung der Betroffenen dazu haben.

Wir benutzen für die E-Mail-Korrespondenz im Rahmen unserer Beratungstätigkeit die Dienste von HIN. Für Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz gilt HIN als Standard für sichere Kommunikation.

Die ausführliche Datzenschutzerklärung der Ombudsstelle in einem neuen Tab lesen.

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