An die Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen Kanton Aargau können sich alle wenden, die bei einem Problem mit einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im Kanton Aargau Rat suchen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Die Ombudsstelle nimmt innerhalb von 72 Stunden eine Ersteinschätzung Ihres Anliegens vor.